Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) soll verhindern, dass Erzeugnisse, für deren Herstellung Wälder gerodet oder geschädigt wurden, in der EU in Verkehr gebracht oder aus ihr ausgeführt werden. Erfasst sind die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse – von Schokolade über Möbel bis zu Papier und Reifen.
Marktteilnehmer, die solche Waren erstmals in der EU in Verkehr bringen – etwa durch Einfuhr – oder ausführen, müssen Sorgfaltspflichten erfüllen: Sie sammeln Informationen einschließlich der Geolokalisierung der Anbauflächen, bewerten und mindern das Entwaldungsrisiko und geben vorab eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem ab. Deren Referenznummer ist in der Zollanmeldung anzugeben; die entsprechenden Maßnahmen sind im Elektronischen Zolltarif hinterlegt. Das Länder-Benchmarking der EU-Kommission ordnet Erzeugerländer Risikokategorien zu, die den Umfang der Prüfpflichten beeinflussen. Der Anwendungsbeginn wurde mehrfach verschoben und die Verordnung um Vereinfachungen ergänzt – behalten Sie aktuelle Fristen und Erleichterungen daher stets im Blick.
Auf dieser Seite finden Sie alle Beiträge der ZOBA zur EUDR: Leitlinien und FAQ der EU-Kommission, Informationen zum EU-Informationssystem, zum Länder-Benchmarking und zu Verschiebungen sowie ergänzende Fachbeiträge.
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Grundlagen
- Fachbeitrag: EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR): Einfuhr- und Ausfuhrverbote im Überblick
- Zoll-Lexikon: EUDR (EU-Entwaldungsverordnung)
- Zoll-Lexikon: Zolltarifnummer
- Zoll-Lexikon: Zollanmeldung
- Zoll-Lexikon: Freiverkehr
