Die Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen. Sie soll dem Schutz der Wälder vor Entwaldung und Beschädigung dienen und so als zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt fungieren. Weltweit werden große Waldflächen gerodet und zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umfunktioniert, damit die von der Verordnung betroffenen Rohstoffe produziert werden können. Die Verordnung soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Daher führt sie neue umfangreiche Sorgfaltspflichten ein, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie die gelisteten Produkte in der EU in den Verkehr bringen, bereitstellen oder auch ausführen wollen. Die Vorschriften werden – nach Verschiebung – ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen angewendet.   

Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung eine erste Benchmarking-Liste veröffentlicht. Hier werden die jeweiligen Länder in die Risikokategorien „niedrig“, „Standard“ oder „hoch“ eingestuft. Bei der Länderklassifizierung wird das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der betroffenen Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz), die unter die Verordnung fallen berücksichtigt.

Von der Einstufung in die Risikokategorien hängt der Umfang der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorgesehenen Compliance-Kontrollen ab. Bei Ländern mit geringem Risiko (z.B. Algerien, Indien, Thailand oder Vietnam) liegt die Kontrollquote bei einem Prozent, bei der Einstufung „Standard“ sind es drei Prozent und bereits neun Prozent bei den Ländern mit einem hohen Risiko (aktuell: Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland).  Beziehen Sie die Waren aus Ländern mit einem niedrigen Risiko sind nur vereinfachte Sorgfaltspflichten (Informationspflicht) vorgesehen. Während die anderen Gruppen zusätzlich eine Risikobewertung und -minimierung im Unternehmen implementieren müssen.

Hinweis:

Die Methodik, mit der die Benchmarking-Liste erstellt wurde, können Sie in einem Arbeitspapier der zuständigen Kommissionsdienststellen nachlesen.  

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