Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 24. April 2026 die Annahme des 20. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat begrüßt. Demnach setzen diese neuen Sanktionen „Russland weiter unter Druck, Verhandlungen aufzunehmen, und zwar zu Bedingungen, die für die Ukraine akzeptabel sind. Jeder Tag weiterer russischer Angriffe auf die zivile Infrastruktur der Ukraine ist ein weiterer Tag des Leidens für die ukrainische Bevölkerung.“

Die erweiterten Sanktionen gegen Russland fokussieren sich auf die Verhinderung von Umgehungsversuchen. Hierfür wurde nun auch erstmals das sogenannte Antiumgehungsinstrument aktiviert. Außerdem wurden Maßnahmen im Energie- sowie Finanzsektor verschärft, neue Ausfuhrverbote erlassen und Sanktionslisten erweitert.

Das 20. Sanktionspaket umfasst u. a. die folgenden Maßnahmen:

  • Maßnahmen im Energiebereich zur Schwächung des russischen Energiesektors (u. a. die Listung weiterer Schiffe und eines großen Seeversicherers, Untersagung von Wartungsdiensten für russische LNG-Tanker und Eisbrecher sowie Erbringungsverbote für LNG-Terminaldienste für russische Betreiber)
  • Finanzpolitische Maßnahmen, u. a. im Bereich Bankwesen, Zahlungsverkehr sowie Kryptowährungen und -börsen
  • Weitere handelspolitische Maßnahmen, wie neue Ausfuhrverbote (z. B. für Kautschuk und landwirtschaftliche Maschinen), Einfuhrverbote (z. B. für Mineralien wie Silizium, Salze, Kalk, Schrott aus Stahl, Aluminium, Kupfer etc. oder Waren aus vulkanisiertem Kautschuk) und die Verschärfung der Kontrollen bei militärisch relevanten Gütern (z. B. Sprengstoff, Laborglas, Hochleistungsschmierstoffe)
  • Aktivierung des Antiumgehungsinstruments, da die Kirgisische Republik systematisch versäumt hat, die Weiterleitung sensibler EU-Güter nach Russland zu verhindern
  • Erweiterung der Sanktionsliste um insgesamt 120 weitere Einträge (33 Einzelpersonen und 83 Einrichtungen)
  • Erweiterung der Maßnahmen gegen die Umgehung der Sanktionen

Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:
Amtsblatt der EU – L-Serie vom 23. April 2026

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Pressemitteilung der EU-Kommission

Außerdem bietet die EU-Kommission in der Rubrik „Fragen und Antworten“ viele Informationen zum 20. Sanktionspaket an:
FAQ zum 20. Sanktionspaket

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem aktuellen Newsletter u. a. über das neue Sanktionspaket gegen Russland und die darin enthaltenen Maßnahmen:
BAFA-Newsletter April 2026

Tipp:
Die EU-Kommission hat einen Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 veröffentlicht, der zuletzt am 13. März 2026 aktualisiert wurde. In dem Leitfaden sind häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um so die wichtigen Aspekte der Russland-Sanktionen für Unternehmen zu erläutern. Dadurch soll die Umsetzung der Russland-Sanktionen in der Unternehmenspraxis erleichtert werden.
Hier geht’s zum Leitfaden (PDF)

Quellen: Europäische Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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