Die Generalzolldirektion informiert in diversen ATLAS-Infos zu unterschiedlichen Themenbereichen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

  • ATLAS-Info 0950/26: ATLAS-Ausfuhr – Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
    Die Zollverwaltung informiert über die Veröffentlichung neuer Codierungen durch die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) im Kontext der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus. Ab sofort stehen die Codierungen Y684: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3al VO (EU) Nr. 833/2014″ und Y763: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3e VO (EG) Nr. 765/2006″ zur Verfügung.
  • ATLAS-Info 0952/26: ATLAS-WKS (Wiederausfuhrkontrollsystem) – Anbindung an ATLAS-WKS; Erteilung digitaler Zertifikate
    Die Zollverwaltung informiert über das Ende der Übergangsphase zur Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS), die am 30. Juni 2026 endet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach diesem Termin die Abgabe einer ASumA ausschließlich in WKS erfolgen kann, jedoch wird die Weiterbearbeitung von Bestandsvorgängen in EAS auch über diesen Termin hinaus zunächst noch möglich sein. Beachten Sie bitte, dass Sie bis zum 30. Juni 2026 eine Anbindung an WKS brauchen, wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter zur Abgabe einer ASumA oder WAM verpflichtet sind.
  • ATLAS-Info 0954/26: Versand (E_DEP_REL) – Klarstellung zu ATLAS-Info 0946/2026
    Die Zollverwaltung informiert darüber, dass es bei Feststellung eines Risikos im vereinfachten Verfahren neben einer Wartezeit von bis zu 30 Minuten auch zu der Notwendigkeit einer manuellen Prüfung und weiteren Bearbeitung durch die zuständige Zollstelle kommen kann. Es wird betont, dass dies außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle dazu führt, dass eine Bearbeitung erst wieder nach Öffnung der Zollstelle erfolgt.
  • Neues Guidance-Dokument der EU-Kommission zur Kooperation zwischen AEO und Zollbehörden veröffentlicht
    Die Zollverwaltung informiert in einer Fachmeldung über die Veröffentlichung eines neuen Guidance-Dokuments „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“ der Europäischen Kommission. Dieses soll die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten im Kampf gegen illegalen Handel, Drogenschmuggel und organisierte Kriminalität stärken. Die Guidance können Sie auf zoll.de herunterladen:
    Zur Fachmeldung auf zoll.de

Die ATLAS-Infos können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
https://www.zoll.de – Teilnehmerinformationen

Quelle: Generalzolldirektion

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