Definition
Die EUDR (EU Deforestation Regulation, EU-Entwaldungsverordnung) soll verhindern, dass Rohstoffe und Erzeugnisse, für deren Erzeugung Wälder gerodet oder geschädigt wurden, in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden. Unternehmen müssen dazu Sorgfaltspflichten erfüllen und belegen, dass ihre Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Sie soll die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ablösen. Wichtig: Die Anwendungstermine und die Erleichterungen für bestimmte Unternehmen wurden seit dem Inkrafttreten mehrfach geändert. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Themenseite zur EUDR.
Erfasste Rohstoffe und Erzeugnisse
Erfasst sind die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse, zum Beispiel Leder, Schokolade, Palmöl, Möbel oder Papier. Maßgeblich ist, ob eine Ware mit ihrer Warennummer in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist. Die korrekte Tarifierung entscheidet also darüber, ob die EUDR greift.
Anforderungen
Relevante Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie drei Bedingungen erfüllen:
- Entwaldungsfrei: Die Rohstoffe stammen von Flächen, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden; bei Holz darf zudem keine Waldschädigung vorliegen.
- Legal: Die Erzeugung entspricht den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes.
- Sorgfaltserklärung: Für die Erzeugnisse wurde eine Sorgfaltserklärung abgegeben.
Ablauf in der Praxis
- Informationen sammeln, unter anderem zu Menge, Lieferant, Erzeugerland und den Geokoordinaten der Anbauflächen
- Das Risiko eines Verstoßes bewerten und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Nachweise oder Prüfungen mindern
- Die Sorgfaltserklärung im Informationssystem der EU abgeben und die Referenznummer erhalten
- Die Referenznummer in der Zollanmeldung angeben, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt oder ausgeführt wird
Rolle des Zolls
Die Zollbehörden prüfen bei der Einfuhr und Ausfuhr, ob die Referenznummer der Sorgfaltserklärung angegeben ist, und arbeiten mit den für die EUDR zuständigen nationalen Behörden zusammen. Bestehen Anhaltspunkte für einen Verstoß, kann die Überlassung der Ware ausgesetzt werden.
Häufige Fehler
- Die Betroffenheit wird nur nach der Warenbezeichnung beurteilt statt anhand der Warennummern in Anhang I
- Geodaten der Lieferanten fehlen oder sind unvollständig
- Die Referenznummer liegt bei Abgabe der Zollanmeldung noch nicht vor
- Änderungen bei Anwendungsterminen und Erleichterungen werden nicht verfolgt
Beispiel
Ein Möbelhändler importiert Holzmöbel aus einem Drittland. Da diese Möbel in Anhang I aufgeführt sind, benötigt er vor der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Sorgfaltserklärung, die unter anderem Angaben zur Herkunft des Holzes und zu den Geokoordinaten der Ernteflächen enthält. Die Referenznummer der Erklärung gibt er in der Zollanmeldung an.
Praxis-Tipp
Gleichen Sie Ihre Artikelstammdaten frühzeitig mit Anhang I ab und klären Sie mit Ihren Lieferanten, wie Geodaten und Nachweise bereitgestellt werden. Prüfen Sie vor jeder Planung den aktuellen Rechtsstand, denn Fristen und Erleichterungen können sich weiter ändern.
Zusammenfassung
Die EUDR verknüpft Nachhaltigkeitsanforderungen mit der Zollabwicklung: Ohne Sorgfaltserklärung und Referenznummer lassen sich betroffene Waren nicht ordnungsgemäß anmelden. Entscheidend sind eine saubere Tarifierung, belastbare Lieferantendaten und ein Blick auf den aktuellen Rechtsstand. ZOBA unterstützt Sie dabei mit Software, Dienstleistungen und Seminaren.
Mehr dazu: EUDR: News und Fachwissen zur Entwaldungsverordnung und Zolldienstleistungen und Zollberatung.