Zollanmeldung

Definition
Die Zollanmeldung ist nach Art. 5 UZK die Handlung, mit der eine Person in der vorgeschriebenen Form und nach den vorgeschriebenen Bestimmungen die Absicht bekundet, Waren in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen. Sie ist die zentrale Erklärung gegenüber der Zollverwaltung, etwa bei der Einfuhr, bei der Ausfuhr oder bei besonderen Verfahren wie Versand, Zolllager oder Veredelung.

Rechtsgrundlage
Die Vorschriften zur Zollanmeldung finden sich in Art. 158 ff. des Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013). Nach Art. 158 UZK sind alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, zu dem betreffenden Verfahren anzumelden; ausgenommen ist nur das Verfahren der Freizone. Die Standardzollanmeldung ist in Art. 162 ff. UZK geregelt, die vereinfachte Zollanmeldung in Art. 166 UZK. Die erforderlichen Datenelemente legen die UZK-DA (VO (EU) 2015/2446) und die UZK-IA (VO (EU) 2015/2447) jeweils in Anhang B fest. Zollanmeldungen werden grundsätzlich elektronisch abgegeben, in Deutschland über ATLAS.

Arten der Zollanmeldung

  • Standardzollanmeldung: enthält alle Angaben, die für das beantragte Zollverfahren erforderlich sind; die zugehörigen Unterlagen müssen bei Abgabe vorliegen.
  • Vereinfachte Zollanmeldung: Waren werden mit einem reduzierten Datensatz in ein Zollverfahren übergeführt; fehlende Angaben werden mit einer ergänzenden Zollanmeldung nachgereicht. Für die regelmäßige Nutzung ist eine Bewilligung erforderlich.
  • Anschreibung in der Buchführung des Anmelders: Mit entsprechender Bewilligung werden Waren durch Erfassung in der eigenen Buchführung in ein Zollverfahren übergeführt.
  • Weitere Formen: In bestimmten Fällen, etwa im Reiseverkehr oder bei Waren ohne kommerziellen Charakter, sind mündliche oder durch schlüssiges Handeln abgegebene Zollanmeldungen zulässig.

Ablauf in der Praxis
Die Waren werden der zuständigen Zollstelle gestellt (Gestellung); eine Zollanmeldung kann unter Umständen auch schon vor der Gestellung abgegeben werden. Nach der Annahme prüft die Zollstelle die Angaben, kann Unterlagen anfordern oder eine Beschau durchführen und setzt gegebenenfalls die Abgaben fest. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Waren für das angemeldete Verfahren überlassen, bei der Einfuhr etwa zum zollrechtlich freien Verkehr. Anmelder ist, wer die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in wessen Namen sie abgegeben wird. Unternehmen können sich direkt oder indirekt vertreten lassen, beispielsweise durch einen Dienstleister für Zollabwicklung.

Wichtige Angaben

  • Beteiligte wie Anmelder, Vertreter, Versender bzw. Ausführer und Empfänger, jeweils mit EORI-Nummer, soweit erforderlich
  • Verfahrenscode für das beantragte Zollverfahren
  • Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Menge sowie Roh- und Eigenmasse
  • Ursprung, Zollwert bzw. statistischer Wert und Lieferbedingung
  • Unterlagen, Genehmigungen und Präferenznachweise in Form von Codierungen

Häufige Fehler

  • Falsche Einreihung in den Zolltarif und dadurch falsche Abgabenberechnung
  • Fehlerhafter Zollwert, etwa durch nicht berücksichtigte Beförderungskosten oder Lizenzgebühren
  • Unzutreffend angemeldeter Ursprung oder fehlende Präferenznachweise
  • Unklare Vertretungsverhältnisse zwischen Unternehmen und Dienstleister

Der Anmelder ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich. Fehler können zu Nacherhebungen und gegebenenfalls zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.

Beispiel
Ein Händler importiert Elektronikbauteile aus China. Sein Zolldienstleister meldet die Waren in direkter Vertretung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr an und gibt dabei unter anderem Zolltarifnummer, Zollwert und Ursprung an. Nach Annahme und Prüfung setzt die Zollstelle Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fest und überlässt die Waren.

Zusammenfassung
Die Zollanmeldung ist das zentrale Instrument, um Waren in ein Zollverfahren überzuführen. Wenn Sie Datenqualität, Vertretungsverhältnisse und Bewilligungen im Griff haben, beschleunigen Sie die Abfertigung und reduzieren Risiken. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren bei Zollanmeldungen in der Einfuhr und bei Ausfuhranmeldungen.