Sanktionen & Embargos: News & Fachwissen

Sanktionen und Embargos sind außenpolitische Instrumente, mit denen die Europäische Union auf Völkerrechtsverstöße, Menschenrechtsverletzungen oder Bedrohungen der internationalen Sicherheit reagiert. Sie reichen von Waffenembargos über Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Güter bis zu Finanzsanktionen gegen gelistete Personen, Unternehmen und Organisationen. Besonders umfangreich sind die Maßnahmen gegenüber Russland und Belarus, die seit 2022 mit zahlreichen Sanktionspaketen immer weiter verschärft wurden. Daneben bestehen viele weitere Sanktionsregime, etwa gegenüber Iran oder Myanmar.

Für Unternehmen im Außenhandel gilt: EU-Sanktionen sind unmittelbar verbindlich und erfassen nicht nur direkte Lieferungen. Auch mittelbare Geschäfte, die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen und die Umgehung von Verboten über Drittländer sind untersagt. Hinzu kommen besondere Pflichten wie die „No-Russia-Klausel“ in Verträgen über bestimmte Güter. Eine regelmäßige Sanktionslistenprüfung aller Geschäftspartner sowie die sorgfältige Prüfung von Waren, Bestimmungsländern und Endverwendung sind deshalb fester Bestandteil jeder Export-Compliance.

Auf dieser Seite bündeln wir alle Beiträge der ZOBA zu Sanktionen und Embargos: neue Sanktionspakete, Leitfäden und FAQ der EU-Kommission, Hinweise von BAFA und Zollverwaltung sowie neue Unterlagencodierungen für die Zollanmeldung. Fachbeiträge erklären ergänzend, worauf Sie in der Praxis achten sollten.

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