Aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine wurden von der Europäischen Union beispiellose Sanktionen verhängt. Dabei handelt es sich um gezielte restriktive Maßnahmen, Wirtschaftssanktionen und Visabeschränkungen. Die teilweise sehr umfassenden Sanktionen werden kontinuierlich ausgeweitet und Sorgen für nicht unerhebliche Schwierigkeiten für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit russischen Handelspartnern unterhalten. Erst Ende Mai wurde das mittlerweile 17. Sanktionspakets verabschiedet – das 18. Ist bereits in Vorbereitung.  

 

Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein weiteres Hinweispapier zur Unterstützung von Unternehmen im Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen veröffentlicht. „Dieses weist auf die sektorspezifischen Risiken der russischen Beschaffungsbemühung bei Werkzeugmaschinen hin und erläutert anhand von Best Practice-Beispielen, wie Prävention zielgerichtet durch Compliance-Bemühungen umgesetzt werden kann.“

 

Das Hinweispapier können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/sanktionsumgehung-hinweispapier-cnc-fraes-drehmaschinen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Tipp:

Das BMWK hat auf seiner Internetseite eine Reihe von Handreichungen europäischer und deutscher Behörden als Unterstützung für Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der Russland-Sanktionen zusammengestellt:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Sanktion/hinweispapiere.html

Außerdem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Merkblatt zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht.

Hier wird betont, dass für eine effektive Wirksamkeit der Sanktionen eine konsequente, EU-weite Umsetzung der erlassenen Maßnahmen erforderlich ist. Allerfings gelangen in der Praxis nach wie vor sanktionierte Güter in nicht unerheblichem Maß nach Russland. Hierfür werden häufig komplexe und undurchsichtige Beschaffungsnetzwerke in Drittländern genutzt. 

„Wirtschaftsteilnehmer müssen sich der Gefahr bewusstwerden, dass sie durch dynamische und verschleiernde Taktiken Teil von Umgehungspraktiken werden können. Dieses erhöhte Risiko begründet die Entwicklung eines verstärkten Sorgfaltspflichtmodells, das auf die Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst ist und den individuellen unternehmensspezifischen Risiken ausreichend Rechnung trägt.“

Das Merkblatts soll Sie als Wirtschaftsbeteiligte bei Ihrem Handeln im Einklang mit EU-Sanktionen und insbesondere bei der Erkennung und Abwehr von Beschaffungsversuchen unterstützen.

Hier ein Überblick über die Inhalte:

  • Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr
  • strategisches Risikomanagement zur Vermeidung von Sanktionsumgehung
  • verstärkte Due Diligence und „Red Flags“
  • „Jedermannspflicht“
  • Ahndung von Verstößen gegen Embargobestimmungen und
  • weiterführende Informationen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

(https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)

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