Incoterms® (International Commercial Terms) werden von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben und finden weltweit Anwendung bei Handelsverträgen. Es handelt sich hierbei um eine einheitliche Regelung wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten bei Lieferverträgen. Diese Lieferbedingungen regeln insbesondere die Aufteilung der Transportkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Ware und den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

Nun hat die EU-Kommission ein Informationsblatt zu EU-Sanktionen bei der Lieferbedingung „Ex Work (EXW)“ veröffentlicht. Hier wird betont, dass die Anwendung der EXW-Regel einen Exporteur/Verkäufer nicht von der Verpflichtung entbindet, die EU-Sanktionen einzuhalten.

Hinweis:

Bei der Lieferbedingung EXW ist die Lieferung für den Verkäufer der Ware bereits abgeschlossen, wenn die Ware auf dem Betriebsgelände zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet, dass hier weder eine Beladung des Beförderungsmittels noch die Ausfuhrabwicklung durch den Verkäufer zu erledigen ist.

Europäische Unternehmen sind verpflichtet, die Sanktionen der EU einzuhalten. Beispielsweise betrifft dies Handelsbeschränkungen für den Verkauf, Export oder Transfer von Waren und Dienstleistungen nach Russland oder zur Nutzung in Russland. Als Unternehmen haften Sie rechtlich, unabhängig davon, ob sie Sanktionen vorsätzlich oder fahrlässig verletzen. Es wird betont, dass Sie sich der Haftung nicht durch vertragliche Vereinbarungen oder mangelnde Sorgfaltspflicht entziehen können.  

Weitere Informationen und das Informationsblatt können Sie auf der Seite der EU-Kommission einsehen:

https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/overview-sanctions-and-related-resources/eu-sanctions-factsheet-incoterms-ex-works-rule-exw_en

Quelle: EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)

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