Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 20. Mai 2025 die Annahme des 17. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat begrüßt. Dieses neue Paket soll nun die Kosten für Russland erhöhen, seinen Krieg fortzusetzen. Und auch der Druck auf die bereits angespannte und fragile Wirtschaft soll durch die Ausweitung der Sanktionen noch weiter gesteigert werden.
„Dieses Paket zielt darauf ab, den Zugang Russlands zu Schlachtfeldtechnologien weiter einzuschränken und die Einnahmen aus russischen Energieimporten zu senken, indem eine beispiellose Anzahl von Schiffen aus der russischen Schattenflotte ins Visier genommen wird. Das Paket erweitert auch die Anzahl der Einzel- und Entitätslisten. Darüber hinaus wird eine bestehende Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Projekt Sachalin-2 verlängert, um die Energieversorgungssicherheit Japans zu gewährleisten.“
Das 17. Sanktionspaket umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:
- weitere Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte (u.a. die Listung von weiteren 189 Schiffen),
- Erweiterung der Sanktionsliste um insgesamt 75 weitere Einträge (17 Personen und 58 Organisationen),
- Ausweitung exportseitiger güterbezogener Beschränkungen, u.a. für chemische Ausgangsstoffe für energetisches Material und Ersatzteile und Komponenten für hochpräzise Computer Numerical Control (CNC)-Werkzeugmaschinen.
Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:
- Verordnung (EU) 2025/932 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500932
- Verordnung (EU) 2025/964 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500964
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500933
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/958 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500958
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500959
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500965
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Hinweis:
Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Sanktionen gibt es einen Helpdesk: https://eu-sanctions-compliance-helpdesk.europa.eu/index_en
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)