Antidumping & Ausgleichszölle: News & Fachwissen

Antidumping- und Ausgleichszölle gehören zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten der Europäischen Union. Sie werden erhoben, wenn Waren aus Drittländern zu Preisen unter ihrem Normalwert (Dumping) oder mithilfe unzulässiger staatlicher Subventionen in die EU eingeführt werden und dadurch der Wirtschaftszweig in der Union geschädigt wird. Daneben kann die EU Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn die Einfuhren bestimmter Waren stark ansteigen – etwa bei Stahlerzeugnissen in Form von Zollkontingenten und Zusatzzöllen.

Für Importeure haben diese Maßnahmen große praktische Bedeutung: Die Zölle werden zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz erhoben, können erheblich sein und knüpfen meist an die genaue Warennummer, den Ursprung der Ware und teilweise an den Hersteller an. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, lässt sich im Elektronischen Zolltarif ermitteln. Die EU-Kommission leitet die Untersuchungen ein, an deren Ende vorläufige und endgültige Maßnahmen stehen können. Bereits während laufender Verfahren kann eine zollamtliche Erfassung der Einfuhren angeordnet werden, die eine rückwirkende Erhebung ermöglicht. Eine sorgfältige Tarifierung und Ursprungsprüfung schützt vor Nacherhebungen.

Auf dieser Seite bündeln wir alle Beiträge der ZOBA zu Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen der EU – von neuen Untersuchungen über vorläufige und endgültige Zölle bis zu den Schutzmaßnahmen für Stahl. Fachbeiträge und Praxisbeispiele zeigen, wie Sie betroffene Waren erkennen.

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Grundlage für die Prüfung auf Antidumping- und Ausgleichszölle ist die korrekte Einreihung Ihrer Waren: Bei der Tarifierung unterstützt Sie die ZOBA mit der Prüfung und Validierung Ihrer Warennummern sowie mit der Einreihung als Dienstleistung. Ihre Importe wickeln Sie im i-TMS-Portal selbst ab oder überlassen die Abwicklung der ZOBA – mehr dazu unter Einfuhr.

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