Um die heimische Wirtschaft zu schützen hat die Europäische Union die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben. Hierfür muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Untersuchungsverfahren durchlaufen werden.
Nun wurde eine Bekanntmachung zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202405264
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser neuen Maßnahme die Zolltarifnummern für die betroffen Waren auf Unterpositionsebene angepasst wurden. Stand heute (27.08.2024) sind jedoch noch nicht alle Änderungen verfügbar, sodass einige Unterpositionen nur in englischer Sprache oder unvollständig eingepflegt sind. Wie beispielsweise bei Stahlplatten der Codenummer 8431 4980 10 0:
Tipp:
Sollten Sie hier Probleme bei der Abgabe Ihrer Zollanmeldung haben, weil die Zolltarifnummer nicht existent ist, wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Zollamt oder eröffnen Sie ein Ticket bei der Generalzolldirektion.
Bei Fragen wenden Sie sich gern auch an uns. Wir unterstützen Sie bestmöglich.