Bereits im Sommer letzten Jahres haben wir darüber informiert, dass die EU eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verabschiedet hat. Die Verordnung hebt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 auf und schafft einen neuen europäischen Rahmen für die allgemeine Produktsicherheit, um den Herausforderungen der Digitalisierung und der zunehmenden Zahl von online verkauften Waren und Produkten gerecht zu werden. Die neuen Regelungen sollen gewährleisten, dass alle Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt auch sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, die offline oder auch online verkauft werden. Der Vertriebsweg spielt also keine Rolle für die Anwendbarkeit der Vorschriften. Das Sicherheitsnetz, dass die Verordnung spannen soll, wird unter anderem durch
  • verbesserte Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkäufen,
  • der Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze und
  • die Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher:innen und standardisierte Rückrufmitteilungen
geknüpft. Daneben wird die Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist, ausgeweitet. Die Verordnung wurde am 23. Mai 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Über den folgenden Link können Sie die Verordnung herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988

Hinweis:
Unternehmen, die den Anforderungen der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nicht entsprechen, müssen mit verschiedenen Konsequenzen wie beispielsweise Bußgeldern rechnen. Sie werden verpflichtet unsichere Produkte vom Markt zunehmen bzw. zurückzurufen und können haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte Schäden verursachen.

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