Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika. Der bilaterale Warenhandel lag 2024 bei über 82 Mrd. €.
Nun hat der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung zweier Abkommen mit Mexiko genehmigt: das Modernisierte Globalabkommen (MGA) als umfassenden politischen und wirtschaftlichen Rahmen sowie das Interimshandelsabkommen (iTA), das die Handels- und Investitionsaspekte vorab in Kraft setzt. Die offizielle Unterzeichnung haben die Partnerländer am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt vollzogen.
Was ist neu?
Der bisherige Rahmen aus dem Jahr 2000 wird durch moderne, verbindliche Regelungen ersetzt. Konkret profitieren mehr als 45.000 EU-Unternehmen – überwiegend KMU – von verbessertem Marktzugang in Mexiko: hohe Zölle auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse entfallen und die Bedingungen für Sektoren wie Maschinen, Arzneimittel und Transportausrüstung werden verbessert. Hinzu kommen erleichterter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, der Schutz europäischer geografischer Angaben sowie stärkere Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen.
Was sind die nächsten Schritte?
Dem Abkommen muss nun das Europäische Parlament zustimmen. Während das iTA danach ohne nationale Ratifizierung in Kraft treten kann, bedarf es beim MGA zusätzlich der Zustimmung aller Mitgliedstaaten.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/05/11/eu-mexico-relations-council-endorses-agreements-to-boost-cooperation-and-trade/
Außerdem informiert die EU-Kommission über das Abkommen EU/Mexiko:
https://commission.europa.eu/topics/trade/eu-mexico-trade-agreements_en
Daneben hat der Europäische Rat eine überarbeitete APS-Verordnung verabschiedet, die die bisherige Regelung (EU) Nr. 978/2012 ab dem 1. Januar 2027 ersetzt und für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt. Das APS gewährt Entwicklungsländern einseitig Zollpräferenzen auf ihre Ursprungswaren beim Export in die EU – künftig aber mit stärkerem Konditionalitätsprinzip: Präferenzen und Verpflichtungen gehen Hand in Hand.
Die drei Präferenzregelungen im Überblick:
- Standard-APS: Teilweise oder vollständige Zollaussetzung auf rund zwei Drittel aller Zolltarifpositionen für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
- APS+: Vollständig zollfreier Zugang auf dieselben Positionen – vorausgesetzt, das begünstigte Land setzt internationale Übereinkommen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Umwelt und Staatsführung um.
- EBA („Alles außer Waffen“): Zoll- und kontingentfreier Zugang für alle Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern – außer Waffen und Munition.
Was ist neu?
Die Reform knüpft Handelspräferenzen stärker an Bedingungen: Die Liste einzuhaltender internationaler Übereinkommen wurde erweitert, Verstöße – insbesondere gegen Klima- und Umweltabkommen – können künftig schneller zu einer Aussetzung der Präferenzen führen. Neu ist außerdem eine Verknüpfung mit der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückübernahme. Schutzmaßnahmen für EU-Erzeuger bei plötzlichen Importanstiegen werden gestärkt, u. a. durch einen speziellen Mechanismus für Einfuhren von Reis.
Die neue Verordnung wird noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/05/22/trade-council-signs-off-reinforced-rules-on-trade-preferences-for-developing-countries/
Abschließend informiert die Generalzolldirektion in einer Fachmeldung über die Einführung des REX-Systems ab dem 1. September im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik: Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 werden von den Pazifik-Staaten nicht mehr anerkannt. Stattdessen gilt ausschließlich eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung, abgegeben von einem nach EU-Recht registrierten Ausführer (REX).
Die dazugehörige Mitteilung der EU-Kommission können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202603209
Quelle: Rat der Europäischen Union (consilium.europa.eu), Europäische Kommission (commission.europa.eu), Generalzolldirektion (www.zoll.de)