Myanmar/Birma: EU verlängert Sanktionen

Der Europäische Rat hat am 28. April 2023 mittels Beschluss die restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma um ein weiteres Jahr – bis zum 30. April 2024verlängert.

Die Sanktionsmaßnahmen umfassen neben einem Embargo für Rüstungsgüter auch ein Ausfuhrverbot von Dual-Use-Gütern und Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung. Außerdem gilt für die gelisteten Personen einerseits ein Reiseverbot in und auch durch die EU. Daneben werden die Vermögenswerte der betroffenen Personen eingefroren. Aktuell unterliegen 93 Personen und 18 Organisationen den Sanktionen. Hintergrund für die restriktiven Maßnahmen ist der Militärputsch in Myanmar/Birma.

Die Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite des Europäischen Rats einsehen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/05/22/statement-by-the-hr-on-behalf-of-the-eu-on-the-alignment-of-certain-third-countries-concerning-restrictive-measures-in-view-of-the-situation-in-myanmar-burma/

Den Beschluss des Europäischen Rats können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.LI.2023.113.01.0021.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A113I%3ATOC

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)  und Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/)

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