21. Oktober 2025
ZOBA Reporter
Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung“ steht für Sie mit dem Stand Oktober 2025 zum Download auf der Internetseite der Zollverwaltung bereit.
Es wurden diverse Codierungen neuaufgenommen:
- die Codierung C105 und ein ergänzender Hinweis in Textziffer 15 wurden eingefügt bzw. neuaufgenommen
- Iran wurde in die Tabelle zu den Erklärungspflichten bei bestimmten Bestimmungsländern in Textziffer 16 aufgenommen
- die Codierungen C105/IR, C105/EU, Y241, Y243, Y244, Y245, Y246, Y248, Y249, Y250, Y251, Y252, Y253, Y254, Y255, Y256 im Kontext der VO (EU) Nr. 267/2012 wurden aufgenommen
Das Merkblatt können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)
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