Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Pressemitteilung zur Einführung effizienterer Verfahren in Bezug auf die Exportkontrolle veröffentlicht. Ziel ist demnach die Zusammenarbeit mit Bündnis- und Wertepartnern zu beschleunigen und zielgenaue Kontrollen bei Drittländern zu ermöglichen. Dafür wird laut Mitteilung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das BAFA kurzfristig Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle einführen. Künftig werden Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer beschleunigt. Solche Entscheidungen sollen nicht mehr nur in Form einer Einzelfallentscheidung getroffen werden, sondern häufiger gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen, also im Rahmen von Allgemeinen Genehmigungen (AGG). Um zielgenaue Kontrollen sicherstellen zu können, soll es bei allen übrigen Drittländern jedoch vorrangig bei einer Einzelfallprüfung bleiben.

Zur Umsetzung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt. Unter anderem werden neue Allgemeine Genehmigungen eingeführt und bestehende Genehmigungen angepasst. Stichtag für die Veröffentlichung ist der 1. August 2023. Zum 1. September 2023 sollen die Änderungen dann in Kraft treten. Außerdem werden Unternehmen verpflichtet Rüstungsexporte zu melden, die auf Grundlage der AGGs getätigt werden. Darüber hinaus soll die Laufzeit von Nullbescheiden sowie die Gültigkeit von Auskünften zur Güterliste und der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen künftig auf zwei Jahre verlängert werden.

Detaillierte Informationen zu den geplanten Anpassungen der Allgemeinen Genehmigungen können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite des BAFA entnehmen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Aussenwirtschaft/2023_13_verfahren_beschleunigt.html

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)

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