Am 15. September 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Gebührenverordnung veröffentlicht, die die Bereiche Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und Investitionsprüfung betrifft. Die Verordnung ist bereits am 16. September 2023 in Kraft getreten. Demnach beginnt für die genannten Bereiche die Gebührenerhebung am 1. Januar 2024. Betroffen ist damit auch die Ausfuhrgenehmigung nach der Außenwirtschaftsverordnung, die künftig gebührenpflichtig wird.

Daneben regelt die neue Gebührenverordnung verschiedene Leistungen des BMWK und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus den Bereichen des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung, der EU-Dual-Use-Verordnung, der Anti-Folter-Verordnung und des Kriegswaffenkontrollrechts.

Hinweis:
Einige Leistungen bleiben auch weiterhin gebührenfrei. Dazu zählt beispielsweise der Nullbescheid. Außerdem ist eine Gebührenbefreiung für Rechtsgeschäfte und Handlungen bis zu einem Wert von 5.000 € vorgesehen. Auf der anderen Seite ist ein Gebührenzuschlag von 10.000 € für solche Rechtsgeschäfte und Handlungen angedacht, deren Wert 100.000.000 € übersteigt.

Die besondere Gebührenverordnung können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/248/VO.html

Quelle: Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)

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