Exportkontrolle: EU-Kommission veröffentlicht die Aktualisierung vom Anhang I der EU-Dual-Use-VO
Mit der EU-Dual-Use-VO hat die Europäische Union für alle Mitgliedstaaten der EU gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen beim Export, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Diese Güter sind im Anhang I der Verordnung aufgeführt. Eine Listung hat eine Genehmigungspflicht beim Export zur Folge. Diese Liste der Dual-Use-Güter wird regelmäßig aktualisiert. So kann sichergestellt werden, dass internationale Verpflichtungen auch eingehalten und Weiterentwicklungen berücksichtigt werden.
Die EU-Kommission hatte diese Aktualisierung bereits im Februar dieses Jahres angekündigt. Am 25. Mai 2023 wurde nun die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie enthält die aktuelle Liste der Dual-Use-Güter.
Die Änderungen traten am 26. Mai 2023 in Kraft.
Weitere Informationen zu den Güterlisten können Sie der Internetseite des BAFA
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten.html?nn=1468410
und der Pressemitteilung der EU-Kommission
entnehmen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) und EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)