Bereits seit dem 12. März 2025 sind zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte und deren Derivate in den USA in Kraft. Der Zusatzzoll wurde nun erhöht, sodass seit dem 4. Juni 2025 bei der Abfertigung zum freien Verkehr oder der Überführung aus einem Lager in den freien Verkehr ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 50 Prozent erhoben wird. Eine Ausnahme gilt für das Vereinigte Königreich (VK) – hier beträgt der Zusatzzoll weiterhin 25 Prozent.     

Das zugrundeliegende Factsheet können Sie über den folgenden Link einsehen: https://www.whitehouse.gov/fact-sheets/2025/06/fact-sheet-president-donald-j-trump-increases-section-232-tariffs-on-steel-and-aluminum/?utm_source=chatgpt.com

Die dazugehörige Proklamation 10947 vom 3. Juni 2025 wurde im Federal Register veröffentlicht:

https://www.federalregister.gov/documents/2025/06/09/2025-10524/adjusting-imports-of-aluminum-and-steel-into-the-united-states

Tipp:

Die aktuell gültigen Zollsätze können Sie im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) recherchieren. Hier erfolgt die Umsetzung der jeweiligen Proklamationen durch entsprechende Anpassungen im Unterkapitel III des Kapitels 99. In diesem Unterkapitel sind spezielle Zusatzabgaben aufgeführt, die im Rahmen handelspolitischer Maßnahmen beispielsweise auf Stahl und Aluminium erhoben werden.

 

Hintergrund

Die US-Zollpolitik beschäftigt aktuell viele Unternehmen. Bereits im Februar wurden Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und deren Derivate angekündigt und eingeführt. Anfang April hat der US-Präsident Donald Trump dann die Einführung von zusätzlichen Zöllen angekündigt. Für Waren aus der Europäischen Union wurden diese auf 20 Prozent festgesetzt. Außerdem wurde auf alle Importe von Fahrzeugen und Autoteilen ein Zoll von 25 Prozent verhängt. Die EU antwortete mit der Ankündigung zur Vorbereitung von Gegenmaßnahmen gegen die USA, setzte aber weiterhin auf Verhandlungen zur Aussetzung der Zölle.

Aktuell befinden wir uns auf amerikanischer Seite in einer insgesamt 90 Tage andauernden Pause des EU-spezifischen 20-Prozent-Zolls, wobei der 10-Prozent-Zoll in Kraft bleibt. Und auch die EU hat eine Reihe von geplanten Gegenmaßnahmen für 90 Tage (bis zum 14. Juli) ausgesetzt, um Raum für Verhandlungen zu schaffen.

Veranstaltungstipp:

Die wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen den USA und Europa befinden sich im Wandel – mit direkten Folgen für viele Unternehmen in unserer Region. Im Rahmen unserer Reihe „Exzellente Dialoge“ möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und aktuelle Entwicklungen rund um Zölle, Marktzugang und Geschäftsmodelle in den USA beleuchten.

Freuen Sie sich auf Impulse von Expert:innen aus Wirtschaft und Praxis. Im Anschluss an die Vorträge laden wir Sie herzlich ein, mit den Referierenden und den Expert:innen der ZOBA sowie der S-International Niedersachsen Bremen ins Gespräch zu kommen. 

Wann und wo?

Mittwoch, 25.06.2025 14.00 Uhr

Campus Space der Sparkasse Bremen, Universitätsallee 14, 28359 Bremen

Bei Interesse wenden Sie sich gern per E-Mail an uns (info@zoba.de)  

Quelle: Federal Register United States Goverment (https://www.federalregister.gov/), The White House (https://www.whitehouse.gov/)

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