In unserem Newsletter vom 29. März 2023 haben wir bereits darüber berichtet, dass die EU und Neuseeland die seit 2018 laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen haben. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde nun vom Rat der Europäischen Union genehmigt. In einem nächsten Schritt werden die Vertragspartner das Abkommen nun unterzeichnen. Stimmt anschließend das Europäische Parlament zu, kann das Abkommen in Kraft treten.
Das Handelsabkommen mit Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem beispielsweise alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Daneben wird der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet. Außerdem werden kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen.
Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Europäischen Rats nachlesen:
Den Beschluss können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
Quelle: Rat der Europäischen Union (https://www.consilium.europa.eu/de/), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)