Die EU-Kommission teilte mit, dass die Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia politisch abgeschlossen sind. Demnach wird dieses Abkommen den Warenhandel ankurbeln und neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Dabei soll die gezielte Zusammenarbeit auch zu einer Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias führen.

Laut Pressemitteilung handelt es sich mit Blick auf die enthaltenen Bestimmungen zur Nachhaltigkeit – Klima- und Umweltschutz sowie Arbeitnehmerrechten – um das ehrgeizigste Handelsabkommen, das von der EU mit einem Entwicklungsland geschlossen wurde.

 

Hauptziel des Abkommens ist die Liberalisierung des Handels zwischen der EU und Kenia. Dabei sieht das WPA einen asymmetrischen Abbau von Zöllen vor, sodass alle Waren (außer Waffen) aus Kenia beim Import in die EU sofort nach Anwendung des Abkommens ohne Zölle oder Quoten auf den EU-Markt gelangen können. Kenia hingegen wird seinen Markt nur schrittweise für Importe aus der EU öffnen und dabei von Übergangsfristen profitieren. Darüber hinaus kann Kenia sensible Produkte von der Liberalisierung ausschließen.

Bis das Abkommen in Kraft treten kann, muss jedoch noch ein fester Ablauf abgearbeitet werden. Dazu gehört zunächst die rechtliche Überarbeitung und Übersetzung des Textes. Im Anschluss wird das Abkommen zunächst durch die EU-Kommission dem Europäischen Rat zur Unterzeichnung vorgelegt, damit abschließend auch eine Unterzeichnung der beiden Vertragspartner EU und Kenia erfolgen kann. Nach der Ratifizierung wird das Abkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann damit auch in Kraft treten.

Die ausführliche Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-kenia-einigung-auf-ehrgeiziges-wirtschaftspartnerschaftsabkommen-2023-06-19_de

Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)

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