In unserem letzten Newsletter haben wir bereits in einem Blogbeitrag zum Thema Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) über neue Pflichten für Importeure informiert. Nun wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die dazugehörige Verordnung (VO (EU) 2023/956) zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlicht.

CBAM verpflichtet Importeure künftig CO₂-Zertifikate erwerben zu müssen, was den Import der betroffenen Warengruppen insgesamt teurer macht. Zum betroffenen Warenkreis zählen vorrangig emissionsintensive Produktgruppen, wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Elektrizität, Düngemittel oder Wasserstoff.

Die Verordnung trat bereits am 17. Mai 2023 in Kraft und gilt ab dem 01. Oktober 2023. Damit müssen Importeure bereits ab Oktober 2023 erste Meldepflichten erfüllen.

 

Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.130.01.0052.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A130%3ATOC

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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