Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU regelt Zollpräferenzen für Entwicklungsländer und ermöglicht es Einfuhrzölle auf Erzeugnisse, die aus eben diesen schutzbedürftigen Ländern in die EU eingeführt werden, zu senken oder ganz auszusetzen. So soll die Armut in diesen Ländern beseitigt und die nachhaltige Entwicklung sowie die Teilhabe an der Weltwirtschaft gefördert werden. Die aktuellen Regelungen laufen jedoch voraussichtlich zum Ende 2023 aus. Bereits im September 2021 wurde durch die EU-Kommission ein Vorschlag für eine Verlängerung eingereicht, jedoch hatten sich die Mitgesetzgeber Rat und Europäisches Parlament bislang nicht auf eine Aktualisierung der APS-Regeln einigen können.
Nun hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass ein Vorschlag zur Verlängerung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer unter dem APS der EU vorgelegt wurde. Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass die Verlängerung für den Zeitraum von 2024 bis 2027 angestrebt wird. Mit der Verlängerung könnten 65 betroffene Staaten auch weiterhin von den Präferenzen profitieren.
Die Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission nachlesen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html