Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger, als der Preis vergleichbarer Waren ist. Dieser zusätzliche Zoll wird auf bestimmte Waren mit nicht-präferenziellem Ursprung in ganz bestimmten Ländern erhoben. Dabei können einzelne Hersteller von der Maßnahme ausgenommen sein oder einen niedrigeren Antidumpingzollsatz gewährt bekommen als andere. Voraussetzung für einen solchen Antidumpingzoll ist immer ein vorangegangenes Verfahren und eine Verordnung der EU, die die Antidumpingzölle und auch mögliche Ausnahmen klar regelt.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/809 der EU-Kommission vom 13. April 2023 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan eingeführt. Die einzelnen Beschaffenheitsmerkmale der betroffenen Waren sind in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben
Die Höhe richtet sich dabei nach Absatz 2 und kann maximal 64,9 % betragen. Gegebenenfalls wird ein niedrigerer Antidumpingzollsatz erhoben, wenn der Hersteller der Ware in der Tabelle gelistet und begünstigt ist. Hierfür benötigen Sie jedoch eine Erklärung mit dem vorgeschriebenen Wortlaut (Absatz 5) und müssen diese gemeinsam mit dem entsprechenden Zusatzcode für den begünstigten Hersteller in Ihrer Zollanmeldung angeben.
Beachten Sie bitte, dass diese Antidumpingmaßnahme auch gilt, wenn die betreffenden Waren aus Malaysia versandt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Malaysias handelt oder nicht.
Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.101.01.0022.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A101%3ATOC
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)