Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) harmonisiert europaweit die Anforderungen an Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus – von der Gestaltung bis zur Entsorgung. Kernziele sind die deutliche Reduzierung von Verpackungsabfällen sowie verbindliche Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Materialeinsatz. Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026.

Die EU-Kommission hat nun offizielle Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202603084

Die Leitlinien sollen häufige Auslegungsfragen klären und konzentrieren sich u.a. auf die Definitionen der Begriffe Verpackung, Erzeuger, Hersteller und Importeur, PFAS-Grenzwerte und Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder Wiederverwendungsziele.

Tipp:
Sind Sie von der neuen Verpackungsverordnung betroffen, sollten Sie sich mit den einzelnen Maßnahmen auseinandersetzen. Es ist beispielsweise empfehlenswert, Rollen in der Lieferkette klar zuzuweisen: Wer ist Erzeuger, wer Hersteller in Ihrer Lieferkette?

Stellen Sie die PFAS-Konformität der Lebensmittelkontaktverpackungen bis August 2026 sicher. Behalten Sie auch die weiteren Entwicklungen im Blick und informieren Sie sich rechtzeitig über weitere Details, die mittels Durchführungsverordnung mitgeteilt werden.

Weitere Informationen können Sie folgenden Quellen entnehmen:

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (eur-lex.europa.eu), Deutsche Industrie- und Handelskammer (www.dihk.de), Europäische Kommission (commission.europa.eu)

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