Die Zollverwaltung informiert in einer Fachmeldung über die Veröffentlichung einer Guidance zum Interimsabkommen als Leitfaden zu den Ursprungsregeln (Guidance Document on rules of origin) in englischer Sprache.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen unverbindlichen Leitfaden handelt, der in Verbindung mit dem Interims-Handelsabkommen gelesen werden sollte.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen:
Guidance Document on Rules of Origin – Mercosur (PDF)

Außerdem wird in der Fachmeldung über die erforderlichen Präferenznachweise berichtet. Die Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung zum Ursprung sind in Art. 3.17 ITA MERCOSUR festgelegt. Bei den Präferenznachweisen für die Gewährung der Vergünstigung sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Für die Einfuhr in die EU können für Argentinien, Brasilien und Uruguay neben der Erklärung zum Ursprung gemäß Anhang 3-D ITA MERCOSUR (Ursprungszeugnis) auch Erklärungen zum Ursprung nach dem Muster in Anhang 3-C ITA MERCOSUR anerkannt werden.
  • Für die Einfuhr in die EU verwendet Paraguay während des Übergangszeitraums von fünf Jahren ausschließlich ein Ursprungszeugnis nach Anhang 3-D ITA MERCOSUR.
  • Ein Muster des Ursprungszeugnisses nach Anhang 3-D wurde bereits mit Fachmeldung vom 20. April 2026 veröffentlicht.

Die Details können Sie der Fachmeldung entnehmen:
Zur Fachmeldung auf zoll.de

Außerdem wurde im Amtsblatt der EU die Durchführungsverordnung (EU) 2026/996 der Kommission vom 29. April 2026 in Bezug auf die Festsetzung, Änderung und Verwaltung bestimmter Zollkontingente nach dem Interimsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten veröffentlicht. Hiermit werden Zollkontingente u. a. für Getreide, Zucker, Rind- und Schweinefleisch, Milch- und Milcherzeugnisse und Eier eingeführt.

Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600996

Quellen: Generalzolldirektion, Amtsblatt der Europäischen Union

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