Die Europäische Union plant eine umfassende Reform des Zollrechts, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit haben wird. Ziel ist es, Zollverfahren zu modernisieren, den Datenaustausch zu verbessern und die Effizienz im grenzüberschreitenden Handel zu steigern. Wir haben bereits über die bisherigen Entwicklungen berichtet.

Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung die Einigung des Europäischen Parlaments und des Rats der EU auf den neuen Rechtsrahmen bekanntgegeben. Wir haben Ihnen einen Überblick über die geplanten Neuerungen zusammengestellt:

  • Ein zentraler Pfeiler der Reform ist die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille (Frankreich), die die Zollverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten koordinieren und modernisieren sowie die EU-Zolldatenplattform verwalten soll.
  • Außerdem wird ein zentraler EU-Data Hub eingerichtet, der es Unternehmen künftig ermöglichen soll, notwendige Daten nur einmal zu übermitteln. Das schafft Erleichterung im Abfertigungsprozess, da die Wirtschaftsbeteiligten dann nicht mehr durch mehrere nationale Systeme navigieren müssen.
  • Der sogenannte Trust & Check Trader wird eingeführt und stärkt damit den Rahmen für vertrauenswürdige Händler. Unternehmen mit guten Compliance-Aufzeichnungen sollen von vereinfachten Verfahren und weniger Kontrollen profitieren können.
  • Die Zollbefreiung auf Warensendungen mit geringem Wert wird aufgehoben. Im Rahmen einer Übergangslösung wird ab dem 1. Juli 2026 ein Zoll in Höhe von 3 Euro pro Artikel in solchen Sendungen eingeführt. Sobald die Datenplattform voll funktionsfähig ist, werden normale Zölle erhoben.
  • Spätestens am 1. November 2026 wird eine Bearbeitungsgebühr für Importwaren eingeführt, um die gestiegenen Kosten für die Zollbehörden auszugleichen. Die Höhe der Gebühr wird in einer gesonderten Verordnung festgelegt.

Der Zeitplan für die Umsetzung wurde gestrafft und beinhaltet verschiedene Meilensteine: Die EU-Zollbehörde soll mit einigen Tätigkeiten bereits im Jahr 2027 starten, der Data Hub für den elektronischen Handel soll ab 2028 eingerichtet und 2031 für alle anderen Unternehmen geöffnet werden. Ab 2034 wird die Datenplattform auf alle Wirtschaftsbeteiligten ausgeweitet und zum einzigen obligatorischen EU-Zolleingangspunkt.

Hinweis:
Die notwendigen Verordnungen der EU sind – Stand heute – noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sodass die Details zur Umsetzung der einzelnen Punkte aus der Reform noch fehlen. Wir informieren Sie, sobald es hier wichtige Entwicklungen gibt!

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen: Kommission begrüßt historische Einigung zur Reform der EU-Zollunion

Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu)

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