Bereits im letzten Newsletter haben wir Sie über die Veröffentlichung des Mercosur-Abkommens im Amtsblatt der EU und die Ankündigung einer vorläufigen Anwendung durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen informiert. Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung Details zur vorläufigen Anwendung bekanntgegeben: Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Exporteure können sich in Kürze über die Plattform Access2Markets informieren, wie sie von diesem Abkommen profitieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung: EU-Mercosur-Abkommen: vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
Daneben berichtet die Zollverwaltung über eine Anpassung der Ursprungsregeln im Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten. Grundlage ist der Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, der am 18. März 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/498 veröffentlicht wurde. In der neuen Fassung des Protokolls II wurde u. a. eine Anpassung an die Nomenklatur des Harmonisierten Systems in der Fassung aus dem Jahr 2017 vorgenommen sowie die Möglichkeit der „Buchmäßigen Trennung“ gemäß Art. 12 Protokoll II eingefügt. Der Beschluss trat am 30. Januar 2026 in Kraft.
Den Beschluss können Sie über folgenden Link einsehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600498
Weitere Details entnehmen Sie der Fachmeldung: www.zoll.de – Warenverkehr Pazifik-Staaten
In einer weiteren Fachmeldung informiert die Generalzolldirektion darüber, dass die Schweiz am 16. März 2026 mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 begonnen hat. Die Echtheit der Bescheinigung lässt sich über einen Link überprüfen, der mit „https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid“ beginnt. Für die Überprüfung kann der QR-Code in Feld 11 gescannt oder der vollständige Pfad aus der Fußzeile der Bescheinigung im Browser eingegeben werden.
Die Schweiz wurde in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck der Matrix ist auf der Webseite der Europäischen Kommission einsehbar: PEM-Konvention – Europäische Kommission
Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht noch aus.
Weitere Details entnehmen Sie der Fachmeldung: www.zoll.de – Warenverkehr Schweiz
Außerdem hat die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien bekanntgegeben, das europäischen Unternehmen, Verbrauchern und Landwirten erhebliche wirtschaftliche Chancen eröffnen soll. Es wird erwartet, dass die EU-Exporte in den nächsten zehn Jahren um bis zu 33 Prozent wachsen werden und der Ausfuhrwert jährlich bis zu 17,7 Milliarden Euro erreichen könnte. Zu den Schlüsselbranchen mit starkem Wachstumspotenzial zählen Milchprodukte, Kraftfahrzeuge und Chemikalien.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung: EU und Australien schließen Freihandelsabkommen
Quellen: Generalzolldirektion (www.zoll.de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)