Zoll: Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich – Übergangsphase endet zum 30. April 2026
Ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 hat sich die österreichische Zollverwaltung zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle entschieden. Hierbei wurde eine Übergangsphase geschaffen, in welcher bereits eröffnete Versandverfahren, auch ohne entsprechende elektronische Voranmeldung, die österreichische Eingangs- bzw. Durchgangszollstelle passieren können.
Diese Übergangsphase wird laut Mitteilung der österreichischen Zollverwaltung mit dem 30. April 2026 beendet, sodass ab 1. Mai 2026 für alle NCTS-Vorgänge, bei welchen die Ein- oder Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen über die IT-Applikation „Smart Border Austria“ abzugeben sind.
Bitte beachten Sie, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Beförderungsmittel, die diese Bestimmung nicht befolgen, von der österreichischen Eingangs- bzw. Durchgangszollstelle zurückgewiesen werden.
Weitere Informationen können Sie der Fachmeldung entnehmen:
Fachmeldung der Generalzolldirektion
Quelle: Generalzolldirektion