Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem Newsletter über die Aktualisierung der Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7). Diese sind ab sofort auf der BAFA-Internetseite abrufbar: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsstellung/Endverbleibsdokumente/endverbleibsdokumente_node.html
Das BAFA informiert zudem darüber, dass Abfragen unter Section G im Zusammenhang mit Unternehmen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässig sind bzw. sich im Eigentum oder unter Kontrolle eines in diesen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässigen Unternehmens befinden, neu hinzugekommen sind.
Weitere Ausfüllhinweise und Details entnehmen Sie bitte der Mitteilung des BAFA:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)