Wir haben Sie bereits über die geplante Verschiebung der EUDR um ein weiteres Jahr informiert. Am 18. Dezember 2025 hat der Rat der Europäischen Union nun die geplanten Änderungen förmlich angenommen. Die dazugehörige Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der Entwaldungsverordnung wurde am 19. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502650

 

Hier nochmal eine Übersicht der Änderungen: 

  • Der Anwendungszeitpunkt der EUDR wird um ein weiteres Jahr verschoben, sodass große Unternehmen die Vorgaben ab dem 30. Dezember 2026 und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027 erfüllen müssen.
  • Eine Sorgfaltserklärung muss nur von den Unternehmen abgegeben werden, die die betroffenen Produkte erstmals in den Verkehr bringen. Nur der erste nachgelagerte Marktbeteiligte muss deren Referenznummern sammeln.
  • Kleinere Primärproduzenten (z. B. kleine Landwirtschafts- oder Holzbetriebe) müssen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse (HS-Code „ex 49“) werden aus dem Anhang I gestrichen.

Die EU-Kommission ist nun verpflichtet bis zum 30. April 2026 eine Vereinfachungsüberprüfung durchzuführen und hierüber einen Bericht vorzulegen. Stehen Verwaltungsaufwand und Auswirkungen – insbesondere für kleine Marktteilnehmer nicht im Verhältnis, könnten weitere Anpassungen folgen.   

 

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/18/deforestation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-the-regulation/

Veranstaltungstipp:
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Quelle: Rat der Europäischen Union (https://www.consilium.europa.eu/de/), Amtsblatt der EU (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html?lang=en)

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