Die Erläuterungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, wenn es um die richtige Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und damit auch um die richtige Einreihung Ihrer Waren geht. Auch die Erläuterungen werden bei Bedarf angepasst und erweitert. 

Nun wurden im Amtsblatt der EU überarbeitete Erläuterungen zu verschiedenen Waren veröffentlicht:

  • betreffend Position 8427 (Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren) und Position 8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) […] 

Hier erfolgt eine Konkretisierung des zu den Positionen gehörenden Warenkreises und eine Klarstellung der geltenden Einreihungsgrundsätze bei Vorliegen bestimmter Konfigurationen zum Zeitpunkt der Gestellung der Ware.

Die Mitteilung C/2025/6088 können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202506088 

  • betreffend Unterpositionen 3907 61 00 und 3907 69 00 (Poly(ethylenterephthalat))

Hier erfolgt eine Konkretisierung welche Waren zu dieser Unterposition gehören.

Die Mitteilung C/2025/6087 können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202506087

  • betreffend die Erläuterungen zu Anmerkung 4 zu Kapitel 39

Hier werden Erläuterungen zur Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren angefügt.

Die Mitteilung C/2025/6093 können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202506093

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)

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