Mit der EU-Dual-Use-VO hat die Europäische Union für alle Mitgliedstaaten der EU gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen beim Export, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Diese Güter sind im Anhang I der Verordnung aufgeführt. Eine Listung hat eine Genehmigungspflicht beim Export zur Folge. Diese Liste der Dual-Use-Güter wird regelmäßig aktualisiert. So kann sichergestellt werden, dass internationale Verpflichtungen auch eingehalten und Weiterentwicklungen berücksichtigt werden.
Die EU-Kommission hatte diese Aktualisierung bereits im September dieses Jahres angekündigt. Am 14. November 2025 wurde nun die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie enthält die aktuelle Liste der Dual-Use-Güter.
Die Änderungen traten am 15. November 2025 in Kraft.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502003
Weitere Informationen zu den Güterlisten können Sie der Internetseite des BAFA entnehmen:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten.html?nn=1468410
Quelle: Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)