Die Zollverwaltung informiert in einer Fachmeldung darüber, dass die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada zum 1. August 2025 wirksam wurde.
Bewilligungsinhaber, die im Rahmen der jeweiligen Programme zugelassen sind (EU = AEOS/AEOF; CA = PIP) können auf Grundlage der Vereinbarung künftig von vereinfachten Verfahren und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei der Einfuhr profitieren.
„Ziel der gegenseitigen Anerkennung ist es, die internationale Lieferkette und die Sicherheit des globalen Warenverkehrs zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu vertiefen und vertrauenswürdige Unternehmen zu entlasten.“
Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html