Die Zollverwaltung hat das Merkblatt für Zollanmeldungen, summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen in der Ausgabe für das Jahr 2025 veröffentlicht. Dieses ersetzt die alte Ausgabe aus dem vergangenen Jahr.  

Hier die wichtigsten Änderungen und Hinweise im Überblick:

  • Der Titel II Abschnitte I und II sowie der Titel III wurde an die neuen Regelungen des Betriebskontinuitätsverfahren (Ausfallverfahren) bei der Versendung/Ausfuhr und dem Versandverfahren angepasst.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Abschluss der europaweiten Umsetzung der NCTS Phase 5 im Betriebskontinuitätsverfahren sowie im Reiseverkehr für das Versandverfahren weiterhin das Einheitspapier zu verwenden ist. Die Vorgaben zur Verwendung des Einheitspapiers im Versandverfahren sind der Ausgabe 2024 dieses Merkblatts (E-VSF N 01/2024 Nr. 1) zu entnehmen.
  • Im Titel IV Abschnitt II wurde das Kapitel 6 mit den Datenanforderungen für summarische Eingangsanmeldung im Straßenverkehr aufgenommen.

Das Merkblatt können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen: 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html

Tipp:
Die Zollverwaltung stellt unter dem gleichen Link eine Übersicht der wichtigsten Änderungen im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2025 zur Verfügung.

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)