Wir haben Sie bereits über die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit informiert, mit der man den Herausforderungen der Digitalisierung und der zunehmenden Zahl von online verkauften Waren und Produkten gerecht werden will. Die neuen Regelungen sollen gewährleisten, dass alle Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt auch sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, die offline oder auch online verkauft werden. Der Vertriebsweg spielt also keine Rolle für die Anwendbarkeit der Vorschriften.
Das Sicherheitsnetz, dass die Verordnung spannen soll, wird unter anderem durch
- verbesserte Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkäufen,
- der Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze und
- die Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher:innen und standardisierte Rückrufmitteilungen
geknüpft.
Über den folgenden Link können Sie die Verordnung herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
In einer Pressemitteilung erinnert die EU-Kommission an das In-Kraft-Treten der Verordnung und der damit zusammenhängenden neuen Regelungen zum 13. Dezember 2024. Hier können Sie auch weitere Details nachlesen:
Hinweis:
Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Unternehmen, die den Anforderungen der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nicht entsprechen, mit verschiedenen Konsequenzen wie beispielsweise Bußgeldern rechnen müssen. Sie werden verpflichtet unsichere Produkte vom Markt zunehmen bzw. zurückzurufen und können haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte Schäden verursachen.
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der EU (https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de)