6. November 2024
ZOBA Reporter
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Mitteilung darüber informiert, dass die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender) mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben wurde.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der AGG Nr. 36 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen können Sie auf der Internetseite des BAFA nachlesen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)