In den letzten Newslettern haben wir bereits über die Einigung des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf strengere Regeln zur Verringerung von fluorierten Gasen und ozonschädigenden Stoffen berichtet.

Nun wurden die dazugehörigen Verordnungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573

Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0590

Beachten Sie bitte, dass die Vorgaben der Verordnungen auch für die Überführung in das Zolllagerverfahren gelten.

Hier ein Überblick über aus unserer Sicht interessante Artikel, die bei Bedarf ausführlicher geprüft werden sollten:

  Fundstelle in der jeweiligen Verordnung Inhalt
F-Gase Artikel 11 i.V.m. Anhang IV Beschränkungen des Inverkehrbringens und des Verkaufs
Artikel 12 Kennzeichnung und Informationen über Erzeugnisse und Einrichtungen
Artikel 20 F-Gas Portal (ab 03.03.2025)
Artikel 22 Einfuhren und Ausfuhren
Artikel 23 Handelskontrollen (ab 03.03.2025)
Abbau der Ozonschicht Artikel 13 Einfuhren
Artikel 14 Ausfuhren
Artikel 15 Bedingungen für Ausnahmen
Artikel 16 Lizenzvergabesystem
Artikel 17 Handelskontrollen


Die Verordnungen treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass einige Einzelregelungen zu einem späteren Zeitung In-Kraft-Treten.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)

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