Die EU-Kommission hat die in Artikel 26 Abs. 4 der EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) vorgesehene Evaluation gestartet.

Im Rahmen der umfassenden Überprüfung sind gezielte Stakeholder-Umfragen für Industrie, Verbände, Kammern sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten freigeschaltet. Eine Beantwortung ist bis Anfang September 2026 möglich.

Parallel läuft eine allgemeine öffentliche Konsultation bis Mitte Oktober 2026. Vertiefende Interviews mit betroffenen Unternehmen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Eine möglichst breite Beteiligung aus Deutschland als wichtigem Wirtschaftsstandort ist wünschenswert, damit die Ergebnisse aussagekräftig werden.

Hier geht’s zur Evaluation:

Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de), Europäische Kommission (commission.europa.eu)

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