Die Generalzolldirektion informiert in diversen ATLAS-Infos zu unterschiedlichen Themenbereichen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:
ATLAS-Info 0997/26: ATLAS-Einfuhr Verbote und Beschränkungen; CO2-Grenzausgleichsystem (SV 0403); Verlängerung der Anwendbarkeit der TARIC-Unterlagencodierung Y238
Die Zollverwaltung informiert über die Verlängerung der Negativcodierung „Y238 – Antrag auf Zuerkennung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders wurde bis zum 31. März 2026 gestellt“. Diese kann nun bis zum 31.12.2026 angemeldet werden. Weitere Details zur Anmeldung dieser Unterlagencodierung können Sie der ATLAS-Info entnehmen.
ATLAS-Info 0999/26: ATLAS-Einfuhr Änderung des Bescheinigungsbereichs der Unterlagencodierung Y238
Die Zollverwaltung informiert über die Anpassung des Bescheinigungsbereichs bei der Unterlagencodierung „Y238“ von 5 (alt) auf 1 (neu), womit nun die Angabe der Antrags-ID im Datenfeld „Nummer der Unterlage (Position)“ verpflichtend wird.
ATLAS-Info 1001/26: ATLAS-Zollbehandlung / ATLAS-CERTEX Behandlung von F-Gas/ODS-Dokumenten in der Einfuhr ab dem 25.09.2026
Die Zollverwaltung erläutert die Anmeldepraxis der Unterlagencodierungen in den Bereichen F-Gas/ODS bei der Einfuhr. Es wird bei den allgemeinen Erläuterungen betont, dass alle Bedingungsblöcke der TARIC-Maßnahmen zu prüfen und zutreffende Codierungen anzumelden sind. Eine Mehrfachnennung derselben Codierung ist unzulässig. Weitere Details können Sie der ATLAS-Info entnehmen.
ATLAS-Info 1002/26: ATLAS-Einfuhr IMPOST, Zahlungsaufschub des Zolls, Fehlerhafte kumulierte Buchung
Die Zollverwaltung informiert über mögliche Doppelbuchungen zum laufenden Zahlungsaufschub aufgrund eines Fehlers. Demnach werden die fehlerhaften Buchungen schnellstmöglich storniert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Doppelbuchungen die Gefahr besteht, dass die jeweilige maximale Aufschubsumme schneller erreicht wird.
ATLAS-Info 1003/26: ATLAS-Einfuhr Verpflichtende Nutzung von ATLAS-ZELOS in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028
Die Zollverwaltung informiert über die verpflichtende Nutzung des ATLAS-Moduls ZELOS. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Digitalisierung der Zollabfertigung wird die Nutzung von ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) für die Übermittlung abfertigungsbegleitender Unterlagen in der Einfuhr (ZB, SumA, ZL und AEGZ) ab dem 1. Februar 2028 Pflicht. Weitere Details können Sie der ATLAS-Info entnehmen.
Die ATLAS-Infos können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
www.zoll.de – Teilnehmerinformationen
Quelle: Generalzolldirektion (www.zoll.de)