Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem Newsletter Exportkontrolle Aktuell September 2026 über wichtige Neuerungen:

Rüstung: AGG Nr. 48 verlängert

Die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48 wurde bis zum 15. September 2027 verlängert. Sie wurde im März 2026 eingeführt und gilt für die Ausfuhr bzw. Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Luft- und Marineverteidigung (einschließlich Seeminenschutz/-beseitigung) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, den VAE sowie die Ukraine, sofern alle Voraussetzungen der AGG 48 erfüllt sind.

Dual-Use: Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-VO

Das BAFA informiert außerdem darüber, dass eine Vorab-Fassung der Änderungsverordnung veröffentlicht wurde. Mit dieser Delegierten Verordnung vom 14. September 2026 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt die Delegierte Verordnung ab November 2026 in Kraft.

Es werden neue Güter aufgenommen und bestehende Güterlistennummern an den technischen Stand angepasst, basierend auf den 2025 getroffenen Beschlüssen des Wassenaar Arrangements, der Australischen Gruppe und der Nuclear Suppliers Group. Ziel ist laut BAFA eine wirksame Kontrolle neuer Technologien im Einklang mit dem EU-Weißbuch über Ausfuhrkontrollen vom 24. Januar 2024.

Die Vorab-Fassung können Sie im Register der Kommissionsdokumente einsehen:

Register der Kommissionsdokumente – C(2026)6323

Außerdem stellt das BAFA einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I zur Verfügung:

www.bafa.de – Überblick zu den Änderungen im Anhang I

Weitere Informationen können Sie dem Newsletter entnehmen:

www.bafa.de – Exportkontrolle Aktuell September 2026

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)

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