Wer im EU-Binnenmarkt geschäftlich unterwegs ist, stößt trotz jahrzehntelanger Harmonisierung immer wieder auf bürokratische Stolpersteine – von zusätzlichen Melde- und Registrierungspflichten bis hin zu uneinheitlicher Anwendung von EU-Recht in einzelnen Mitgliedstaaten. Damit solche Hürden nicht folgenlos bleiben, gibt es mehrere niedrigschwellige Wege, wie Unternehmen ihre Erfahrungen direkt an die EU zurückspielen können:
- EU-Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ – aktuell u. a. zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR, Beteiligung bis 10. September 2026) und zu einer Umfrage zum sogenannten „Gold-Plating“, also der Überumsetzung von EU-Recht in nationales Recht (Beteiligung bis 15. September 2026).
- Your Europe als zentrales Infoportal zu nationalen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern (z. B. Firmengründung, Steuern, Produktzulassung).
- Single Market Barriers Tracker (früher SMOT) zur anonymen Meldung konkreter Binnenmarkthindernisse an die EU-Kommission.
- SOLVIT bei Problemen mit Behörden in anderen EU-Staaten.
- EEN-Service der IHK als direkter, anonymer Draht nach Brüssel für allgemeines Feedback und „Ärgernisse“ im EU-Geschäft.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle genannten Anlaufstellen:
Tipp:
Statt Frust über einzelne bürokratische Hürden intern „verpuffen“ zu lassen, lohnt es sich, sie aktiv zu melden – die Rückmeldungen fließen tatsächlich in künftige EU-Gesetzgebung ein. Wer beispielsweise von der PPWR oder von Gold-Plating-Problemen in der eigenen Praxis betroffen ist, sollte die laufenden Konsultationen bis September nutzen, um konkrete Erfahrungen einzubringen. Für alles andere, was sich nicht klar einer laufenden Konsultation zuordnen lässt, ist der EEN-Service der IHK der pragmatischste erste Ansprechpartner – das Feedback wird anonym weitergeleitet, ganz ohne Formular-Dschungel.
Quelle: IHK Region Stuttgart (www.ihk.de/stuttgart)