Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass mit der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (in Kraft seit dem 17.10.2026) auch eine Aktualisierung der Ausfuhrliste stattgefunden hat.

Die Änderungsverordnung können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen:

www.recht.bund.de – BGBl. 2026 I Nr. 300

Zu den allgemeinen Änderungen zählt neben redaktionellen Änderungen auch die Anpassung der Ordnungswidrigkeiten im § 82.

Bei den Rüstungsgütern des Abschnittes A wurden u. a. die Anmerkungen im Bereich der Nummern 0007d (Reizstoffe) und 0010 (Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte, unbemannte Luftfahrzeuge etc.) umstrukturiert. Bei den Dual-Use-Gütern des Abschnittes B wurden diverse Listennummern gestrichen und neue Nummern u. a. für Magnetron-Sputteranlagen eingefügt.

Hinweis:

Um die Änderungen im Detail nachvollziehen zu können, ist ein Vergleich zur Vorgängerversion der Ausfuhrliste notwendig. Für eine erste Orientierung stellt das BAFA einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen zur Verfügung: www.bafa.de – Unverbindlicher Überblick

Quellen: Bundesgesetzblatt (www.recht.bund.de), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)

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