Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 vom 18. September 2026 hat die Europäische Kommission eine vorläufige Schutzmaßnahme gegenüber Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl sowie von Stahl-Elektroblechen und -kernen eingeführt. Die Verordnung tritt am 25. September 2026 in Kraft und gilt für 155 Kalendertage, also bis zum 26. Februar 2027.

Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133

Hintergrund dieser Maßnahme ist ein starker Anstieg der Einfuhren (+120 % zwischen 2021 und 2025), der zu erheblichen Marktanteilsverlusten und einem Rentabilitätseinbruch bei den Unionsherstellern geführt hat – unter anderem infolge globaler Stahlüberkapazitäten und umgelenkter Handelsströme.

Betroffen sind flachgewalzte Erzeugnisse und Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch wenn bereits in Transformatoren verbaut. Die jeweiligen KN-Codes können Sie den Anhängen der Verordnung entnehmen.

Durch diese Maßnahme gilt statt eines Wertzolls ein spezifischer Zoll auf Grundlage der Differenz zwischen einer festgelegten Preisschwelle (Anhang I) und dem tatsächlichen Einfuhrpreis, gestaffelt nach Qualität und danach, ob die Einfuhr innerhalb oder außerhalb der länderspezifischen Zollkontingente (u. a. China, Japan, Südkorea, Türkei, VAE) erfolgt. Für bereits in Transformatoren verbaute Kerne gilt statt eines Kontingents ein fester Zoll von 1.140 EUR/Tonne.

Bei paralleler Anwendbarkeit mit den bestehenden Antidumpingzöllen (VO (EU) 2022/58) wird nur der höhere Schutzzoll erhoben.

Hinweis:

Island, Liechtenstein, Norwegen, Kenia und die Ukraine sind ausgenommen. Außerdem gelten für WTO-Entwicklungsländer differenzierte Regelungen je Warentyp (Details in Anhang III.2).

Praxistipp:

Prüfen Sie zeitnah, welche Preisschwelle und welches Länderkontingent für Ihre Einfuhren gilt – die Kontingente werden nach dem Windhundverfahren vergeben und können bei stark nachgefragten Herkunftsländern schnell ausgeschöpft sein. Wer Transformatoren mit verbauten Elektrokernen importiert, sollte den festen Zoll von 1.140 EUR/Tonne frühzeitig in die Preiskalkulation einbeziehen.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (eur-lex.europa.eu)

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