Bereits im letzten Newsletter haben wir Ihnen einen Überblick über die Förmlichkeiten in Bezug auf die Gewährung der Präferenzen im US-Warenverkehr gegeben, die seit dem 1. Juli 2026 im Rahmen der Zollabwicklung anzuwenden sind. Mit dieser Senkung der Zölle hat die EU ihren eigenen Teil der Zusagen aus der Gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 umgesetzt.
Nun wurden die Gegenmaßnahmen der EU erneut ausgesetzt. Die hierfür notwendige Verordnung wurde in Form der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1893 am 31. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1893
Damit ruhen die Zusatzzölle auf Importe aus den USA vorerst weiter. Jedoch ist eine kurzfristige Wiedereinsetzung rechtlich möglich. Es ist daher empfehlenswert, die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten.
Tipp:
Die Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetseite über die Handelsbeziehungen mit den USA:
www.zoll.de – Handelsbeziehungen mit den USA
Und auch die EU-Kommission stellt viele Informationen und aktuelle Entwicklungen zusammen:
Quellen: Generalzolldirektion (www.zoll.de), Amtsblatt der Europäischen Union (eur-lex.europa.eu), Europäische Kommission (commission.europa.eu)