Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2026 die Annahme des 21. Sanktionspakets gegen Russland durch die EU-Mitgliedstaaten begrüßt. „Mit jeder Sanktionsrunde setzen wir die russische Wirtschaft und ihre Fähigkeit, ihren illegalen Krieg fortzusetzen, unter Druck.“

Dabei liegt der Schwerpunkt der Sanktionen auf Sektoren, bei denen eine große Wirkung erzielt werden kann. So wurden beispielsweise die Maßnahmen im Energie- und Finanzsektor ausgeweitet.

Das 21. Sanktionspaket umfasst u. a. die folgenden Maßnahmen:

  • Erweiterung der Sanktionsliste um insgesamt 218 weitere Einträge (48 Einzelpersonen und 170 Einrichtungen)
  • Maßnahmen im Energiebereich zur Schwächung des russischen Energiesektors (u. a. die Listung weiterer Schiffe, Ausweitung der Sanktionen auf Raffinerien, erweiterte Meldepflichten für den Verkauf von LNG-Tankern in Drittländer)
  • Finanzpolitische Maßnahmen (u. a. Aufnahme neuer russischer Banken sowie Banken in Drittländern in die Sanktionslisten, Ausweitungen der Sanktionen im Bereich Kryptowährungen)
  • Neue Ausfuhrverbote (u. a. aus den Bereichen Telekommunikationsausrüstung, besondere Werkstoffe sowie Luft- und Raumfahrt)
  • Neue Importverbote (u. a. für Erze von bestimmten Metallen, Glaswaren und Autoteile)

Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:
Amtsblatt der EU – L-Serie vom 23. Juli 2026

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Pressemitteilung der EU-Kommission

Außerdem bietet die EU-Kommission in der Rubrik „Fragen und Antworten“ viele Informationen zum 21. Sanktionspaket an:
FAQs zum 21. Sanktionspaket

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem aktuellen Newsletter u. a. über das neue Sanktionspaket gegen Russland und die darin enthaltenen Maßnahmen:
BAFA-Newsletter Juli 2026

Tipp:
Die EU-Kommission hat einen Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 veröffentlicht, der zuletzt am 17. Juli 2026 aktualisiert wurde. In dem Leitfaden sind häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um so die wichtigen Aspekte der Russland-Sanktionen für Unternehmen zu erläutern. Dadurch soll die Umsetzung der Russland-Sanktionen in der Unternehmenspraxis erleichtert werden.
Hier geht’s zum Leitfaden (PDF)

Quellen: Europäische Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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