Im Newsletter vom 1. Juli 2026 berichteten wir bereits darüber, dass im Rahmen der sogenannten Öko-Design-Verordnung (VO (EU) 2024/1781) zeitnah ein Register und zugehöriges öffentlich zugängliches Webportal für betroffene Produkte eingerichtet werden soll.

Im digitalen Produktpass sind Informationen über ein Produkt abrufbar, beispielsweise:

  • Materialzusammensetzung
  • Reparierbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • Konformitätsinformationen

Bei betroffenen Produkten, die in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ übergeführt werden sollen, wird der Warencode sowie deren eindeutige Produktkennung im Register gespeichert.

Für Importeure ergibt sich daraus eine unmittelbare Schnittstelle zum Einfuhrverfahren, da die Daten vor Überführung in den freien Verkehr vorliegen müssen.

Das Register dient dabei als zentrales Verzeichnis, über das Behörden feststellen können, ob für ein Produkt ein gültiger Digitaler Produktpass existiert.

Hinweis:
Die Pflicht zum digitalen Produktpass wird nicht einheitlich zu einem Stichtag, sondern produktgruppenweise gestaffelt eingeführt. Den Anfang machen Batterien – hier gilt die Pflicht bereits ab dem 18. Februar 2027. Für alle anderen Produktgruppen (u. a. Eisen und Stahl, Textilien, Bauprodukte, Spielzeug, Möbel) stehen die konkreten Anwendungszeitpunkte noch aus bzw. liegen deutlich weiter in der Zukunft.

Inzwischen liegen die technischen und organisatorischen Details zur Anwendung vor, welche mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 bekannt gegeben wurden.

So wird beispielsweise auf die verpflichtende Identitätsüberprüfung als „überprüfter Wirtschaftsteilnehmer“, die automatisierte Prüfung der Registrierungsdaten und den abrufbaren Registrierungsnachweis eingegangen.

Details zur Registrierung des digitalen Produktpasses (DPP) werden in Artikel 8 erläutert.

Aus organisatorischer Sicht ist dabei besonders hervorzuheben, dass der überprüfte Akteur der Wertschöpfungskette weiter für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Registerdaten verantwortlich ist, auch wenn er einen Dritten mit der Pflege im System beauftragt.

Tipp:
Die Europäische Kommission hat zu diesem Thema ein Benutzerhandbuch für Wirtschaftsakteure veröffentlicht:
DPP Registry User Guide for Economic Operators (PDF)

Quellen: Amtsblatt der Europäischen Union, Europäische Kommission

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