Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung bzw. der mit dieser Verordnung geregelten Sorgfaltspflichten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der Entwaldungsverordnung Vereinfachungen auf den Weg gebracht, die vor allem kleinere Primärproduzenten und nachgelagerte Unternehmen entlastet.

In einer Pressemitteilung hat die EU-Kommission nun über die Veröffentlichung des Berichts über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen informiert. Das Maßnahmenpaket umfasst neben aktualisierten FAQ und Leitlinien zur EUDR auch den Bericht der EU-Kommission zu den Effekten der Vereinfachungen der Verordnung. Außerdem wurde ein Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Überarbeitung des Anhangs 1 der Verordnung veröffentlicht. Demnach sollen bestimmte Lederprodukte ausgenommen, löslicher Kaffee und spezielle Palmölderivate jedoch neu einbezogen werden. Abgestellt wird hier auf die Zolltarifnummern.

Hinweis:
Die EU-Kommission führt zu den Vorschlägen der Anpassung des Anhangs 1 eine öffentliche Konsultation durch. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können noch bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden.

Daneben hat die EU-Kommission angekündigt, das EU-Informationssystem „Traces“ mit neuen Funktionalitäten wieder in Betrieb zu nehmen. Laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll dies ab Juni geplant sein.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/uberarbeitete-entwaldungsverordnung-kommission-legt-vorschlage-zu-wirksamer-und-reibungsloser-2026-05-04_de

Den dazugehörigen Newsletter des BLE können Sie über folgenden Link aufrufen:
https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Newsletter/Newsletter_node.html

Quellen: Europäische Kommission (commission.europa.eu), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de)

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