Die Exportkontrolle regelt, welche Güter, Software und Technologien ein Unternehmen wohin, an wen und zu welchem Zweck liefern darf. Sie dient der Sicherheit und dem Schutz außenpolitischer Interessen: Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sollen nicht in falsche Hände gelangen. Maßgeblich sind insbesondere die EU-Dual-Use-Verordnung mit ihrem Anhang I sowie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung mit der Ausfuhrliste. Zuständige Genehmigungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für exportierende Unternehmen bedeutet das: Vor jeder Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware in einer Güterliste erfasst ist, ob für das Bestimmungsland ein Embargo gilt und ob Empfänger oder Endverwendung eine Genehmigungspflicht auslösen. Je nach Ergebnis ist beim BAFA eine Einzelgenehmigung zu beantragen oder eine Allgemeine Genehmigung (AGG) nutzbar. Verstöße können empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – eine funktionierende Export-Compliance mit klaren Prozessen und Zuständigkeiten ist daher unverzichtbar.
Auf dieser Seite finden Sie alle Beiträge der ZOBA zur Exportkontrolle: Aktualisierungen der Güterlisten, neue und geänderte Allgemeine Genehmigungen, Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie aktualisierte Merkblätter und Hinweise des BAFA. Fachbeiträge und Lexikon-Einträge ergänzen die Meldungen um das nötige Grundlagenwissen.
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Ein zentraler Baustein Ihrer Export-Compliance ist die regelmäßige Prüfung Ihrer Geschäftspartner: Mit der Sanktionslistenprüfung der ZOBA gleichen Sie Kunden und Lieferanten mit tagesaktuellen Daten ab – im i-TMS-Portal oder per Schnittstelle zu Ihrem ERP-System. Die Grundlagen der Exportkontrolle vermitteln unsere Zoll-Schulungen.
Grundlagen
- Zoll-Lexikon: Ausfuhrgenehmigung
- Zoll-Lexikon: Dual-Use-Güter
- Zoll-Lexikon: Embargo
- Zoll-Lexikon: Sanktionslistenprüfung
- Fachbeitrag: Antragsangaben für die Ausfuhrgenehmigung
- Fachbeitrag: Allgemeine Genehmigungen für den Export (AGG)
- Fachbeitrag: Hilfsmittel für die güterbezogene exportkontrollrechtliche Prüfung im Unternehmen
- Fachbeitrag: Besser wissen: Export ganz genau (Teil I)
